Skip to content
was-ist-eine-vollstreckung

Was ist eine Vollstreckung?

Loading

Unter Vollstreckung versteht man in der Regel allgemein die Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder Entscheidung der Staatsverwaltung unter Anwendung von Zwang. Dabei gibt es verschiedene Arten der Vollstreckung, die sich jeweils nach dem Grund unterscheiden. Im Folgenden wird der Frage auf den Grund gegangen: Was ist eine Vollstreckung?

Arten der Vollstreckung

Wenn man von Vollstreckung spricht, meinen die meisten Menschen damit die zivilrechtliche Zwangsvollstreckung. Wenn Sie zum Beispiel nach Online- oder Ratenkäufen Rechnungen nicht bezahlen, auf Mahnungen nicht reagieren, ein Inkassounternehmen Hannover oder ein regionaler Rechtsanwalt eingeschaltet wird, um die Forderungen durchzusetzen und Sie immer noch nicht zahlen, kann es am Ende zur Zwangsvollstreckung kommen. Dann kann der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen und wertvolle Gegenstände pfänden oder Ihr Konto oder Lohn wird gepfändet.

Daneben gibt es noch die Strafvollstreckung und die Verwaltungsvollsteckung.
Die Strafvollstreckung folgt auf ein Strafurteil. Hier kann eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe durchgesetzt werden. Da es sich hier um massive Eingriffe in die Freiheit handelt, ist diese an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft.

Bescheid

Die Verwaltungsvollstreckung folgt auf den Bescheid (Verwaltungsakt) einer Behörde. Hier ist nicht zwingend ein Gerichtsverfahren erforderlich. Behörden können ihre Entscheidungen oftmals direkt selbst vollstrecken. Auch hier kommt dieses Mittel in Betracht, wenn der Adressat der Forderungen nicht freiwillig auf diese reagiert. Wenn Sie beispielsweise zum Abriss eines Hauses aufgefordert werden, das ohne Baugenehmigung gebaut wurde und dies nicht tun, kann die Verwaltungsbehörde vollstrecken.

Zum einen kann sie Zwangsgelder erlassen, also Geldstrafen, um Sie zum Handeln zu bewegen, zum anderen kann sie die Handlung auch selbst vornehmen oder durch einen Dritten vornehmen lassen. In diesem Beispiel könnte die Behörde ein Unternehmen beauftragen, das Haus abzureißen. Die Kosten werden dann in Rechnung gestellt. Bei der Frage: „Was ist eine Vollstreckung?“ interessieren sich die meisten Menschen jedoch für die zivilrechtliche Zwangsvollstreckung. Daher wird auf diese im Folgenden näher eingegangen.

Wie kommt es zu einer Vollstreckung?

Bis zu einer Vollstreckung ist es ein langer Weg. Wenn Sie jedoch eine Zahlungsfrist, Rechnungen, Forderungen und Mahnungen ignorieren, kann es zu einer Pfändung kommen. In der Regel wird dies jedoch rechtzeitig angekündigt und es erfolgen viele Schritte, bis wirklich vollstreckt wird. Daher ist es immer wichtig, dass Sie Briefe öffnen und genau durchlesen, gerade wenn Sie vom Inkassounternehmen Hannover oder anderen regionalen Inkassounternehmen oder einem Rechtsanwalt kommen.

Offene Forderung und Inkasso

Die erste Voraussetzung vor einer Vollstreckung ist immer eine offene Forderung. Dies können private Schulden sein, aber auch Schulden bei einem Unternehmen oder einer Bank. Auch wenn ein Immobilienkredit nicht mehr bedient wird, kann die Zwangsvollstreckung drohen. Zunächst wird der Gläubiger auf die offenen Forderungen hinweisen oder eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist senden. Wird darauf nicht reagiert, werden vor allem große Unternehmen, die häufig mit Zahlungsausfällen zu tun haben, das Inkassounternehmen Hannover oder anderes regionales Inkassounternehmen einschalten. Regelmäßig wird die Forderung direkt an das Inkassounternehmen abgetreten, so dass der Gläubiger sich nicht mehr damit befassen muss, sondern das Inkassounternehmen alle weiteren Maßnahmen einleitet.

Erwirken eines Vollstreckungstitels

Im nächsten Schritt wird dieses – oder der Gläubiger selbst, falls er kein Inkassounternehmen eingeschalten hat – einen vollstreckbaren gerichtlichen Titel anstreben. Dieser ist unbedingte Voraussetzung für die Vollstreckung. Dazu gibt es zwei Wege: das gerichtliche Mahnverfahren oder eine Klage.

Vor allem, wenn die Forderung eindeutig ist und der Schuldner die Mahnungen ignoriert hat und nicht begründet widersprochen hat, ist die Beantragung eines Mahnbescheides ein schneller und kostengünstiger Weg für den Gläubiger einen Titel zu erlangen. Der Mahnbescheid wird dem Schuldner zugestellt. Wenn dieser auch auf den gerichtlichen Mahnbescheid nicht reagiert, erhält der Gläubiger sofort einen Vollstreckungstitel. Dieser steht einem Gerichtsurteil gleich und der Gläubiger kann sofort mit der Zwangsvollstreckung beginnen.

Legt der Schuldner jedoch Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, geht das Verfahren vor Gericht und es folgt die Verhandlung über den Anspruch vor einem Richter. Der Gläubiger kann auch gleich Klage vor Gericht einreichen, wenn er damit rechnet, dass der Schuldner gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen wird. Dies ist zum Beispiel sinnvoll, wenn der Schuldner schon im Vorfeld der Forderung substanziiert widersprochen hat. Gewinnt der Gläubiger vor Gericht, erhält er mit dem Urteil einen Vollstreckungstitel, mit dem anschließend die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Eine aktuelle Zahlungsunfähigkeit hindert den Gläubiger nicht, einen Titel zu erwirken. Dieser kann später noch vollstreckt werden, sollten Sie wieder zu Geld kommen.

Vollstreckungsklausel und Zustellung

Wenn der Schuldner trotz Gerichtsurteil nicht zahlt, kann der Gläubiger die weiteren Schritte der Zwangsvollstreckung einleiten. Denn neben einem Vollstreckungstitel (aus dem Mahnverfahren oder Urteil) benötigt er noch eine Vollstreckungsklausel. Diese muss er gesondert beantragen, wenn er in die Zwangsvollstreckung einsteigen will. Diese Klausel bescheinigt dem Gläubiger, dass er zur Zwangsvollstreckung berechtigt ist. In der Regel wird diese bei einfachen Forderungen mit Rechtskraft des Urteils erteilt oder wenn das Urteil für vorläufig vollstreckbar erklärt wird.

Die letzte zwingende Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung ist die Zustellung des Titels und der Klausel. Dies dient dazu, dass der Schuldner über die bevorstehende Vollstreckung aufgeklärt wird. Urteile werden vom Gericht zugestellt, bei Vollstreckungstiteln aus dem Mahnverfahren muss der Gläubiger selbst den Auftrag erteilen. Auch zu diesem Zeitpunkt hat der Schuldner noch die Möglichkeit, sich gegen die Vollstreckung an sich zu wehren, auch wenn die Forderung begründet ist und gerichtlich festgestellt wurde. Ob letztendlich vollstreckt wird, hängt primär vom Gläubiger ab. Dieser muss die Vollstreckung beauftragen.

Welche Arten der Vollstreckung gibt es?

Wenn es um Geldforderungen geht, wird in der Regel gepfändet. Hierbei gibt es unterschiedliche Arten:

  • Taschenpfändung: Bei kleineren Beträgen darf der Gerichtsvollzieher mitnehmen, was der Schuldner bei sich, also in den Taschen, trägt. Dies ist in der Regel Bargeld in der Geldbörse.
  • Kontopfändung: Mit der Kontopfändung kann das gesamte Guthaben auf dem Girokonto eingefroren und an den Gläubiger überwiesen werden. Sie können sich durch ein sogenanntes P-Konto vor der vollständigen Pfändung ihres Kontos schützen. Dieses muss rechtzeitig (innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Pfändungsbeschlusses) bei der Bank beantragt werden und darf von dieser auch nicht abgelehnt werden. Bei einem P-Konto gibt es einen gesetzlich festgeschriebenen Mindestbetrag, der nicht gepfändet werden darf.
  • Lohnpfändung: Reicht das Guthaben auf einem Konto nicht aus, kann auch direkt der Lohn beim Arbeitgeber gepfändet werden. Dies kann für den Schuldner besonders unangenehm sein, da so sein Arbeitgeber von den nicht bezahlten Schulden und dem Pfändungsverfahren erfährt. In diesem Fall muss der gepfändete Teil des Gehalts direkt vom Arbeitgeber an den Gläubiger überwiesen werden und darf nicht an den Arbeitnehmer (Schuldner) ausgezahlt werden. Auch hier verbleibt ein Freibetrag, um die wichtigsten Lebenshaltungskosten zu decken.
  • Sachpfändung: Bei der Sachpfändung prüft der Gerichtsvollzieher, ob sich Wertgegenstände in der Wohnung befinden und nimmt kleinere Gegenstände direkt mit oder versieht größere Gegenstände, die mit einem Transport abgeholt werden müssen, mit einem Pfandsiegel, dem sogenannten Kuckuck. Die Gegenstände werden versteigert. Nicht gepfändet werden dürfen Gegenstände, die man für ein bescheidenes Leben benötigt, wie zum Beispiel angemessene Kleidung, Küchengeräte und Möbel. Ebenfalls geschützt sind Gegenstände, die man für die Arbeit benötigt oder die medizinisch notwendig sind.
  • Pfändung von Immobilien: Bei sehr hohen Schulden kommt auch eine Pfändung von Immobilien in Betracht, die mit einer Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung einhergehen kann.

Die Rolle des Gerichtsvollziehers

Er wird vom Gläubiger beauftragt, um die Forderung zu vollstrecken und zu pfänden. Er kann mit oder ohne Ankündigung erscheinen. Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, ihn in die Wohnung zu lassen. Er kann jedoch einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss beantragen, den er in der Regel auch bekommt. Die Kosten dafür werden dem Schuldner in Rechnung gestellt, ebenso wie die Kosten der Zwangsvollstreckung insgesamt.

Allerdings kann der Gerichtsvollzieher mit dem Schuldner auch zu diesem Zeitpunkt noch eine Ratenzahlung vereinbaren, wenn er überzeugt ist, dass der Schuldner die Raten zahlen kann und wird. Die Ratenzahlung soll jedoch so bemessen sein, dass spätestens innerhalb von 12 Monaten der vollständige Betrag beglichen ist.

Fazit

Es gibt unterschiedliche Arten der Vollstreckung. Bis im zivilrechtlichen Verfahren eine Zwangsvollstreckung durchgeführt wird, sind viele Schritte erforderlich und das Verfahren kann sich in die Länge ziehen. Ein Inkassounternehmen kann Gläubigern diesen Vorgang erleichtern. Schuldner erreichen damit zwar eventuell einen Aufschub, jedoch werden hierdurch weitere hohe Kosten verursacht, die in der Regel ebenfalls dem Schuldner aufgebürdet werden.